- 564 - 1241. o. T. o. O. Derselbe bestätigt den Tempelherren auf die Bitte ihres Präceptors Gebhard den Zins von den 100 Hufen im Gebiete des Schlosses Sydlo (Schiedlo), welche der Herzog von Schlesien denselben geschenkt, und deren jede mit Ausnahme der Lehnshufen drei Maas zu entrichten hat. Agf. bei Wohlbrück, Lebus I. 68, Anm. aus Kehrberg's Geschichte von Königsberg i. d. N. (Wohlbrück nennt im Text dazu Herzog Boleslaus als den Geber der 100 Hufen, was unter allen Um ständen unrichtig ist.) Stenzel, Gründungsbuch von Heinrichau 34, Anm. 74, bezweifelt die Zuverlässigkeit dieser Anführung, besonders mit Rücksicht auf eine Urkunde von 1244, in welcher noch ein herzoglicher Kastellan von Schiedlo vor kommt. Indessen werden in der vorliegenden Anführung die Templer nicht als Besitzer des Schlosses genannt, sondern als die von 100 Hufen im Gebiet des Schlosses, was doch etwas wesentlich Anderes ist. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |